Grundgedanken:
An demokratischen
Schulen wird Demokratie in zwei Hinsichten gelebt.
Zum Einen werden die persönlichen Freiheitsrechte respektiert,
insbesondere das Recht der SchülerInnen auf Selbstbestimmung.
Zum Anderen wird alles, was die Schulgemeinschaft betrifft,
basisdemokratisch beschlossen.